Leichte Sprache

Herzlich willkommen!
Dies ist die Internet-Seite der Gemeinde Mehrstetten.
Mehrstetten ist eine Gemeinde auf der Schwäbischen Alb.
In Mehrstetten leben rund 1.500 Menschen.
Die Gemeinde gehört zum Landkreis Reutlingen.
Sie ist die kleinste selbstständige Gemeinde im Landkreis.
In Mehrstetten gibt es:
• eine Grundschule,
• eine Kindertagesstätte,
• ein Jugendzentrum,
• einen Dorfladen mit Café,
• eine Hausarztpraxis,
• eine Zahnarztpraxis,
• eine Tagespflege,
• Gaststätten und
• viele Vereine.
Viele Menschen helfen mit.
Für ein schönes Leben im Ort.
Westlich vom Ortskern liegt ein Wohngebiet.
Von dort führt eine Straße zum Teilort Greut.
Rund um Mehrstetten gibt es Wiesen, Wälder und schöne Wacholder-Heiden.
Viele Wege laden zum Spazieren-Gehen und Rad-Fahren ein.
Leichte Sprache
Wir möchten, dass alle Menschen unsere Internet-Seite gut nutzen können.
Einige Informationen sind noch nicht in Leichter Sprache.
Deshalb sind manche Texte schwer zu verstehen.
Im Rathaus helfen wir Ihnen gerne.
Wir beantworten Ihre Fragen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Öffnungs-Zeiten
Sie können ohne Termin ins Rathaus kommen.
Montag:
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
und
15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
An anderen Tagen brauchen Sie einen Termin.
Bitte rufen Sie vorher an.
Telefonnummer: 07381 93830
Schlichtungs-Verfahren
Sie haben uns auf eine Barriere auf unserer Internet-Seite hingewiesen?
Dann haben wir 4 Wochen Zeit für eine Antwort.
Sie sind mit unserer Antwort nicht zufrieden?
Oder Sie haben nach 4 Wochen noch keine Antwort bekommen?
Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden.
Die Schlichtungs-Stelle gehört zum Landes-Zentrum für Barrierefreiheit Baden-Württemberg.
Die Schlichtungs-Stelle hilft bei Streitigkeiten über die Barriere-Freiheit.
Das Schlichtungs-Verfahren kostet kein Geld.
Sie können die Schlichtungs-Stelle so erreichen:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail:
Internet: barrierefreiheit-bw.de
Weitere Informationen zum Schlichtungs-Verfahren finden Sie auf der Internet-Seite des Landes-Zentrums für Barrierefreiheit.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass ein Verband vor Gericht klagt.
Das nennt man Verbandsklage.
