Wahlen

In den kommenden Monaten finden folgende Wahlen statt:
Schöffenwahl 2023
(für den Zeitraum 2024 bis 2028)
Für diese Wahl werden bis zum 30.04.2023 Bewerbungen entgegengenommen.
Sozialwahl 2023
Stichtag für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen: 31.05.2023
Sozialwahl

Rund 52 Millionen Versicherte und Rentnerinnen und Rentner entscheiden bei der Sozialwahl darüber, wer sie in der Rentenversicherung und bei den Krankenkassen in den Sozialparlamenten vertritt. Sie findet alle 6 Jahre statt und ist seit 70 Jahren fester Bestandteil unserer Demokratie. Wahlberechtigt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund sind Versicherte und Rentner, die am 1. Januar 2023 das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Briefwahlunterlagen werden zwischen dem 20. und dem 27. April versandt. Die Stimmzettel müssen spätestens bis zum 31. Mai 2023 wieder bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen sein.
Die gesetzliche Sozialversicherung ist selbstverwaltet. Das heißt, Versicherte haben in den jeweiligen Versicherungen (Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung) ihre eigenen Parlamente. Diese beschließen über den Haushalt, über die Gestaltung neuer Leistungen und berufen den Vorstand. Die Sozialwahl ist eine Listenwahl, bei der nicht direkt die einzelnen Mitglieder gewählt werden, sondern vielmehr die Organisationen, die ihre Kandidaten in die Selbstverwaltungsgremien entsenden wollen. Je mehr Stimmen eine Liste erhält, desto mehr Sitze sichert sie sich im jeweiligen Sozialparlament.
Das Muster eines Stimmzettels finden Sie hier.
Die Vertreterversammlung der Rentenversicherung zum Beispiel gibt den Kurs der Rentenversicherung vor. Sie beschließen den Haushalt der Rentenversicherung (dem zweitgrößten öffentlichen Haushalt nach dem Bundeshaushalt) und entscheiden damit über die Verwendung von Beitragsgeldern. Sie gestalten das Leistungsangebot der Rentenversicherung etwa im Bereich der Rehabilitation der Rentenversicherung und sorgen dafür, dass die Rentenversicherung ihren Kunden einen guten Service bietet – etwa mit mehreren Tausend ehrenamtlichen Versichertenberatern in der Nachbarschaft, die Fragen rund um die Rentenversicherung beantworten und Anträge aufnehmen. In Mehrstetten können Sie sich einmal im Monat von Frau Maria Schreiber beraten lassen. Die Selbstverwalter entscheiden über einen Widerspruch gegen einen Bescheid der Rentenversicherung, wenn man mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist. Sie kontrollieren darüber hinaus, dass die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber korrekt verwendet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.sozialwahl.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/sozialwahl. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat auf ihrer Homepage zwei Erklär-Filme und die Vorstellungstexte aller Listen veröffentlicht sowie außerdem eine Hotline eingerichtet: Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 31 5 2023 werden werktags von 8 Uhr bis 20 Uhr alle Fragen rund um die drittgrößte Wahl in Deutschland und zur Selbstverwaltung beantwortet.