Umtausch von Führerscheinen
Für den Umtausch auf den in der Europäischen Union einheitlichen und fälschungssichereren Führerschein gelten verschiedene Fristen. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Betroffen sind nicht nur die grauen und rosafarbenen Führerscheine, sondern auch Kartenführerscheine, die noch keine 15-jährige Befristung haben.
Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nicht umgetauscht werden, da sie bereits der neuen Norm entsprechen.
Wann müssen die Führerscheine umgetauscht werden?
Wurde der Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers.
Geburtsjahr des Führerscheininhabers | Umtauschfrist bis spätestens |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.07.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Wer vor 1953 geboren ist, muss den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Die Führerscheinstelle bittet aufgrund der Auslastung darum, diese Anträge derzeit noch nicht zu stellen.
Wurde der Führerschein nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Umtauschfrist bis spätestens |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Der erforderliche Antrag und weitere Informationen
Den Antrag für den Umtausch sowie weitere Informationen stehen unter https://www.kreis-reutlingen.de/fahrerlaubnis sowie auf der Startseite der Homepage des Landratsamtes bereit.
Ebenso erhalten Sie den Antrag sowie weitere Informationen beim Bürgerbüro der Gemeinde Mehrstetten, Telefon 07381 / 9383-15.
Bild zur Meldung: Kartenführerschein