Umtausch von Führerscheinen

Mehrstetten

Für den Umtausch auf den in der Europäischen Union einheitlichen und fälschungssichereren Führerschein gelten verschiedene Fristen. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Betroffen sind nicht nur die grauen und rosafarbenen Führerscheine, sondern auch Kartenführerscheine, die noch keine 15-jährige Befristung haben.

 

Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nicht umgetauscht werden, da sie bereits der neuen Norm entsprechen.

 

 

 

Wann müssen die Führerscheine umgetauscht werden?

 
Wurde der Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers.

Geburtsjahr des Führerscheininhabers

Umtauschfrist bis spätestens

Vor 1953

19.01.2033

1953 - 1958

19.07.2022

1959 - 1964

19.01.2023

1965 - 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Wer vor 1953 geboren ist, muss den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Die Führerscheinstelle bittet aufgrund der Auslastung darum, diese Anträge derzeit noch nicht zu stellen.

 

 

Wurde der Führerschein nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Ausstellungsjahr des Führerscheins

Umtauschfrist bis spätestens

1999 - 2001

19.01.2026

2002 - 2004

19.01.2027

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 - 18.01.2013

19.01.2033

 

Der erforderliche Antrag und weitere Informationen 

Den Antrag für den Umtausch sowie weitere Informationen stehen unter https://www.kreis-reutlingen.de/fahrerlaubnis sowie auf der Startseite der Homepage des Landratsamtes bereit.
Ebenso erhalten Sie den Antrag sowie weitere Informationen beim Bürgerbüro der Gemeinde Mehrstetten, Telefon 07381 / 9383-15.

 

 

Bild zur Meldung: Kartenführerschein