Wichtige Frist für Solaranlagen & Co läuft ab

26. 11. 2020

Besitzer müssen ihre Anlage bis Ende Januar in ein bundesweites Register eingetragen – sonst droht ein Stopp der Einspeisevergütung.

 

Wer eine Solaranlage betreibt oder anderweitig dezentral Strom erzeugt, muss einen wichtigen Termin beachten: Bis zum 31. Januar 2021 müssen alle Anlagen im neuen „Marktstammdatenregister“ der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Bei der Bundesnetzagentur entsteht dadurch erstmals ein Überblick über alle dezentralen Erzeugungsanlagen in Deutschland wie Solar- und Biogasanlagen, Batteriespeicher oder Blockheizkraftwerke.

 

Im Netzgebiet der Netze BW wurden in den vergangenen Monaten bereits alle Besitzer angeschrieben und auf die Anmeldepflicht aufmerksam gemacht. Ist die Anlage am Stichtag 31. Januar nicht erfasst, hat das Folgen: Die Netzbetreiber dürfen erst dann wieder Einspeisevergütung auszahlen, wenn die Registrierung nachgeholt wurde. Die Registrierung selbst erfolgt über ein spezielles Online-Portal der Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de. Die dabei erforderlichen Daten stellt die Netze BW schriftlich oder online zur Verfügung.

 

Weitere Informationen auch unter: www.netze-bw.de/mastr

 

Bild zur Meldung: solar-panels