Aufnahmeantrag der Gemeinde Mehrstetten ins Städtebauförderprogramm ab 2021

08. 10. 2020

Kurzfristig war es der Gemeinde Mehrstetten möglich einen Antrag auf Neuaufnahme in das Städtebauförderprogramm zu stellen. Die Antragsfrist endet normalerweise am 31.10. eines Jahres. Dieses Jahr endete sie vorgezogen am 30.09.2020. Unter normalen Umständen sind zum Antragszeitpunkt ein fertiges „Gesamtörtliches Entwicklungskonzept“ (GEK) sowie ein ausgearbeitetes „Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) und damit ca. ein Jahr Vorlauf notwendig. Auf Grund der Corona-Situation haben sich die Fördergeber (Bund und Land) aber dazu entschlossen in diesem Jahr auch Anträge zuzulassen, die die Konzepte nachreichen.

Unumgänglich für ein GEK (Gesamtörtliches Entwicklungskonzept) ist eine umfassende Bürger- und Eigentümerbeteiligung. Die Ideenwerkstatt vom Januar dient uns dabei als Grundlage. In den nächsten Monaten werden zusätzlich alle Eigentümer im Untersuchungsgebiet beteiligt.

 

1.Schritt: Was ist ein Gesamtörtliches Entwicklungskonzept (GEK)?

 

Im Rahmen eines Gesamtörtlichen Entwicklungskonzepts sind Themen wie z.B. Bevölkerungsstruktur- und -entwicklung, Wohnungsbestand und -bedarf, Wirtschaft und Beschäftigung zu erarbeiten. Insbesondere die Schließung innerörtlicher Baulücken, die Nutzung von Leerständen und die Umnutzung ehemaliger Hofstellen spielen im Normalfall eine gewichtige Rolle. Es betrifft die Gesamtgemarkung und soll Aufschluss über eine perspektivische Weiterentwicklung von Mehrstetten geben.

 

2.Schritt: Was ist dann ein (Gebietsbezogenes) Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)?

 

Aus dem GEK soll normalerweise im Anschluss ein sog. „Gebietsbezogenes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ abgeleitet werden. Hierzu wurde vom Gemeinderat in der letzten Sitzung zunächst das Untersuchungsgebiet festgelegt. In den nächsten Monaten, müssen jetzt durch Bestandsaufnahmen zu Nutzungsstruktur, Gebäudezustand, Gebäudenutzung sowie Verkehrs- und Freiflächen alle Grundstücke im Detail untersucht werden.

Es sollen vor allem die städtebaulichen Missstände und Mängel aufgezeigt werden. Deshalb umfasst das Untersuchungsgebiet sowohl den Bebauungsplan „Ortslage“, als auch verschiedene Flächen die lediglich an die bisherige Bebauung angrenzen. Wir hoffen so viele der bestehenden Bauleitplanerischen Probleme wie möglich bereinigen zu können. Insbesondere für den Bebauungsplan „Ortslage“ mit seinen unzähligen Einzeländerungen sehen wir eine Chance.

 

Alle Grundstückseigentümer im Untersuchungsgebiet werden während der Voruntersuchungen angeschrieben und auch zu (coronakonformen) Informationsveranstaltungen und Umfragen eingeladen.

 

Dafür wird die Gemeinde ein Dienstleistungsbüro beauftragen. Zudem werden in dem Zug auch alle Mehrstetter*innen eingeladen, sich über das Projekt zu informieren und am GEK mitzuarbeiten.

 

Bitte sehen Sie momentan aber noch von Anfragen ab!

Wir werden auf Sie zukommen, sobald der Gemeinderat ein Büro beauftragt hat und wir einen konkreten Plan präsentieren können.

  

3.Schritt: Sanierungsgebiet und Maßnahmenplan / Was bringt das alles den Grundstücks- und Gebäudeeigentümern?

 

Aus den vorbereitenden Untersuchungen und der Bürgerbeteiligung wird im kommenden Jahr ein Sanierungsgebiet und ein konkretisierter privater und kommunaler Maßnahmenplan festgelegt. Das Sanierungsgebiet muss jedoch wesentlich kleiner sein als das Untersuchungsgebiet und wird sich voraussichtlich zunächst auf die Ortsmitte beschränken. Sollten wir ins Programm aufgenommen werden, wäre eine Erweiterung jedoch in den nächsten Jahren denkbar.

 

Für Gebäudeeigentümer, die ihr Gebäude im Sanierungsgebiet modernisieren oder ihr Gebäude abbrechen und anschließend durch einen Neubau ersetzen möchten, bietet die Sanierung vielfältige finanzielle Vorteile. Möglich sind zum einen direkte Finanzierungszuschüsse, aber auch steuerliche Vorteile.

 

WICHTIG:

  1. Das Untersuchungsgebiet (s. Titelbild) und ein Sanierungsgebiet sind zwei unterschiedliche Gebiete, mit unterschiedlichen Möglichkeiten.
  2. Im (beantragten) Untersuchungsgebiet wären bauleitplanerische Verbesserungen förderfähig z.B. Baulinienverlegungen.
  3. Ein Sanierungsgebiet kann erst NACH den Umfragen und Beteiligungen der Eigentümer im Untersuchungsgebiet festgelegt werden.
  4. Im Sanierungsgebiet sind später außer den planerischen Verbesserungen auch investive Maßnahmen förderfähig oder steuerlich begünstigt, aber erst nach der Festsetzung des Gebiets.
  5. Alle Eigentümer werden während den vorbereitenden Untersuchungen umfassenden informiert und bekommen einen Ansprechpartner.

 

Und was ist jetzt mit unserem Marktplatz und der Außengestaltung?

Ohne Bürgerbeteiligung könnten 2021 keine einzelnen Maßnahmen gefördert werden. Dank Werkstattprotokoll vom Januar, sind wir jedoch in der Lage, die dringlichsten Maßnahmen für 2021 im Antrag zu nennen und damit auch schon zur Umsetzung zu beantragen. Ganz oben auf der Liste der förderfähigen Maßnahmen:

  • Erstellung eines öffentlichen Spielplatzes
  • Neugestaltung des Marktplatzes insbesondere der Außenanlagen für das Gebäude Marktplatz 11

 

Mehrstetten, 06.10.2020

 

Ihre
Franziska Kenntner
Bürgermeisterin

 

Bild zur Meldung: Städtebauförderung