Meldepflicht für Reiserückkehrer

06. 10. 2020

Aus aktuellem Anlass
WICHTIG! Meldepflicht für Reiserückkehrer

 

Liebe Reiserückkehrer,

 

wer aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreist, muss seit dem 8. August einen verpflichtenden Corona-Test durchführen lassen.

 

Ob Ihr Urlaubsland als Risikogebiet eingestuft ist erfahren Sie auf der Webseite des RKI:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

Die häufigsten Fragen zum Thema finden Sie hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/

 

Wichtig: Mehrstetter*innen, die hier ihren Hauptwohnsitz haben, müssen nach ihrer Einreise ein ärztliches Zeugnis über das Testergebnis ans Rathaus schicken. Bitte teilen Sie uns dabei auch unbedingt Ihre Mailadresse, Anschrift und Ihre Telefonnummer mit. Dies ist für die Kontaktaufnahme zwingend erforderlich.

Auch, wenn Sie bei Ihrer Rückreise eine „Aussteigerkarte“ im Flugzeug, Bus oder in der Bahn ausgefüllt haben, sind Sie verpflichtet das Testergebnis bei der Ortspolizeibehörde (Rathaus) anzuzeigen. Ein Screenshot der CoronaApp reicht allerdings nicht aus. Sollten Sie mit einem Fahrzeug bzw. ohne „Aussteigerkarte“ aus einem Risikogebiet zurückgekommen sein, melden Sie sich bitte direkt telefonisch bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder im Abstrichzentrum in Münsingen.

 

Wir sind angehalten, Zuwiderhandlungen streng nach der Bußgeldverordnung für Reiserückkehrer zu ahnden. Alle Infos hierzu finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/bussgeldkatalog-fuer-verstoesse-gegen-corona-verordnung/

 

Ihre
Franziska Kenntner
Bürgermeisterin

 

Bild zur Meldung: Maske-Erdkugel