Veröffentlichung von Geburtstagen und anderen Jubiläen

02. 06. 2020

Aufgrund von mittlerweile eingetretenen Verschärfungen des Datenschutzrechts dürfen wir keine Jubilare ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Bürger/innen veröffentlichen. Dies betrifft die Mitteilungen über Hochzeitsjubiläen (50, 60, 65 Jahre) sowie Geburtstagsjubiläen (70., 75., 80., 85., 90., 91., 92. usw. Geburtstag) in unserem Mitteilungsblatt und der Tagespresse (Alb Bote und Reutlinger General Anzeiger).

 

Eine Veröffentlichung kann daher nur noch erfolgen, sofern die Betroffenen dies ausdrücklich wünschen und eine vorherige schriftliche Einwilligung der Betroffenen bei der Gemeindeverwaltung vorliegt.

 

Ihre Einwilligung müssen Sie nur einmalig erteilen, sie wird dann auch in den Folgejahren berücksichtigt.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis und Beachtung.


Ihre Gemeindeverwaltung

 

Bild zur Meldung: Geburtstagstorte