Standsicherheitsprüfung Grabmale
Mehrstetten, den 30.06.2026
Gemäß § 21 und § 22 der Friedhofsatzung der Gemeinde Mehrstetten, sind die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten für die Standsicherheit der Grabmale auf dem Friedhof Mehrstetten verantwortlich. Grabmale, die nicht standsicher befestigt sind, können eine Gefahr darstellen.
Der Bauhof wird ab dem 02. Juli 2026 die Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf dem Friedhof durchführen.
Sollte eine Gefährdung bestehen, werden die Nutzungsberechtigten von der Gemeindeverwaltung schriftlich aufgefordert, unverzüglich Abhilfe durch eine fachkundige Person (i.d.R. Bildhauer, Steinmetz) zu schaffen.
Ihre Friedhofsverwaltung
Bild zur Meldung: Gräber auf einem Friedhof
