Wenn unsortierter Sperrmüll zum Problem wird
Im Entsorgungsgebiet des Landratsamtes Reutlingen werden jährlich rund 13.000 Sperrmüllabfuhren abgewickelt. Damit die Abholung schnell und reibungslos funktioniert, muss der Sperrmüll nach Abfallgruppen getrennt bereitgestellt werden. Bei der überwiegenden Zahl der Aufträge klappt die Abholung dank einer vorbildlichen Trennung durch die Bürgerinnen und Bürger völlig geräuschlos, mitunter kommt es jedoch zu Problemen.
Wie muss der Sperrmüll sortiert werden und warum?
Der Sperrmüll muss in die vier Abfallgruppen Altholz, Elektrogeräte, Metallschrott und Restsperrmüll getrennt bereitgestellt werden. Informationen zur Trennung finden sich unter anderem im Antragsformular und in der Terminnachricht für die Sperrmüllabfuhr.
Die Trennung ist notwendig, da die einzelnen Abfallgruppen zwar an einem Tag, aber von verschiedenen Fahrzeugen abgeholt werden. Sie fahren ihre Touren unabhängig voneinander, treffen also nicht gleichzeitig an der Abholadresse ein.
Wenn der Sperrmüll nicht getrennt bereitgestellt wird, müssten die Mitarbeitenden vor Ort die passende Abfallgruppe aufwendig heraussuchen. Dies würde einen erheblichen Zeitaufwand verursachen - und damit zusätzliche Kosten, die alle Gebührenzahlerinnen und -zahler tragen müssten. Diese Kosten werden im Entsorgungsgebiet des Landkreises Reutlingen bereits seit vielen Jahren vermieden, indem die Bürgerinnen und Bürger mithelfen und ihren Sperrmüll getrennt nach Abfallarten bereitstellen.
Was passiert mit unsortiertem Sperrmüll?
Wird der Sperrmüll unsortiert bereitgestellt, hat dies zur Folge, dass der Sperrmüll nicht mitgenommen wird. Er muss dann auf eigene Kosten entsorgt werden. Sperrmüll kann gegen Entgelt bei einer Entsorgungsfirma oder dem Wertstoffhof angeliefert werden. Alternativ kann eine Entsorgungs- bzw. Entrümpelungsfirma mit der Abholung beauftragt werden.
Ebenfalls bleiben Abfallsorten stehen, die nicht bei der Anmeldung angegeben wurden und bei den Touren nicht eingeplant werden konnten. Eigener Müll darf daher auch nicht einfach zum Sperrmüll in der Nachbarschaft dazugestellt werden.
Wenn die Gefahr besteht, dass Sperrmüll unerlaubt dazugestellt oder durchsucht wird, können folgende Maßnahmen helfen: Den Sperrmüll am besten erst kurz vor der Abholung hinausstellen, also beispielsweise am Vorabend des Abfuhrtags. Bis spätestens 6 Uhr morgens muss der Sperrmüll am Gehwegrand oder am Straßenrand zur Abholung bereitstehen. Um sicher zu gehen, sollte der bereitgestellte Sperrmüll zudem immer wieder kontrolliert werden. Der Sperrmüll kann zusätzlich mit einem Flatterband abgesperrt werden. Auch Hinweiszettel, dass ein Durchsuchen oder Dazustellen zur Anzeige gebracht wird, können abschreckend wirken.
Bild zur Meldung: Sperrmüll
