Videokameras

Mehrstetten, den 07.​10.​2025

Die Gemeindeverwaltung weist eindringlich darauf hin: Private Überwachungskameras dürfen ausschließlich das eigene Grundstück erfassen. Öffentliche Bereiche (Straßen, Gehwege) oder gar Nachbargrundstücke zu filmen ist rechtswidrig. Solche Aufnahmen verstoßen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 DSGVO) und können nach Art. 83 DSGVO sowie § 43 BDSG mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Betroffene Nachbarn haben zudem zivilrechtliche Unterlassungsansprüche.

 

Gleiches gilt für private Drohnen. Aufnahmen über fremden Grundstücken ohne ausdrückliche Zustimmung sind unzulässig. Sie verletzen Persönlichkeitsrechte und verstoßen gegen geltendes Datenschutzrecht, sobald Personen oder private Lebensbereiche erkennbar sind. Auch hier drohen rechtliche Schritte und Bußgelder.

 

Wir fordern alle Eigentümerinnen und Eigentümer auf, sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten. Eine Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz finden Sie online unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/videouberwachung-durch-nicht-offentliche-stellen/

 

Bild zur Meldung: Videokamera