Grundsteuerzahlung
Steuertermin am 01. Juli 2025
Am 01. Juli wird die Grundsteuer für Jahreszahler fällig. Die Höhe dieser Rate geht aus dem aktuellen Grundsteuerbescheid hervor.
Hinweis: Bei Grundstücksverkäufen (Eigentümerwechsel) im Laufe des Jahres bleibt der Verkäufer Steuerschuldner bis zum Ende des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergang ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt daher lediglich im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Erwerber.
Dieser Termin ist zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen unbedingt einzuhalten. Bei Steuerpflichtigen, die der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird der fällige Betrag vom angegebenen Konto abgebucht.
Überweisungen können unter Angabe des Buchungszeichens auf folgende Konten getätigt werden:
Volksbank Münsingen: IBAN: DE74 6409 1300 0020 1030 00 BIC: GENODES1MUN
Kreissparkasse Reutlingen: IBAN: DE89 6405 0000 0001 0014 79 BIC: SOLADES1REU
Ihre Gemeindekasse
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