Grabschmuck und Grabpflege auf dem Friedhof
Immer noch werden auf dem Friedhof bei den Urnenstelen, Rasen- und Baumgräbern Grabausschmückungen wie Kerzen, Blumen, Vasen, Ornamente, Pflanzschalen und ähnliche floristischen Gebinde, sowie das Anlegen von Pflanzenbeeten vorgenommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies laut unserer Friedhofssatzung nicht zulässig ist und diese zeitnah zu entfernen sind.
Ebenso bitten wir darum, verwelkte Blumen, bzw. Blumenschalen von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern.
Pflanzen und Büsche sind so zurückzuschneiden, dass das Begehen der Trittplatten um die Grabstellen ohne Einschränkungen erfolgen kann.
Nach § 24 der Friedhofsordnung, dürfen Grabstätten nur mit solchen Pflanzen bepflanzt werden, welche andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen. Eine Befüllung der Grabstätten mit Schotter ist nicht gestattet und entspricht nicht dem gewünschten Gesamtbild unseres Friedhofes.
Wir bitten um Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung
Bild zur Meldung: Grabschmuck
