Steuertermin zum 15.05.2025
Grundsteuer
Die Rate für das 2. Quartal 2025 ist zum 15.05.2025 fällig. Die Höhe dieser Rate geht aus dem aktuellen Grundsteuerbescheid hervor.
Hinweis: Bei Grundstücksverkäufen (Eigentümerwechsel) während des Jahres bleibt der Verkäufer Steuerschuldner bis zum Ende des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat.
Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergang ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Erwerber.
Gewerbesteuer
Die Vorauszahlung für das 2. Quartal 2025 ist zum 15.05.2025 fällig.
Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.
Diese Termine sind zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen unbedingt einzuhalten. Bei Steuerpflichtigen, die der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge vom angegebenen Konto abgebucht. Überweisungen können unter Angabe des Buchungszeichens auf folgende Konten getätigt werden:
Volksbank Münsingen: IBAN: DE74 6409 1300 0020 1030 00 BIC: GENODES1MUN
Kreissparkasse Reutlingen: IBAN: DE89 6405 0000 0001 0014 79 BIC: SOLADES1REU
Ihre Gemeindekasse
Bild zur Meldung: Münzen