Grundsteuerbescheide vom 26.02.2025

Mehrstetten, den 04. 03. 2025

Doppelter Versand von Grundsteuerbescheiden

Leider wurden aufgrund eines internen Fehlers beim Rechenzentrum die Grundsteuerbescheide zum 26.02.2025 zusätzlich ein zweites Mal per Post versandt. Die Bescheide sind, bis auf einen Schreibfehler im Vortext der Bescheide, inhaltlich identisch.

 

Die Bescheide, die Sie zuerst erhalten haben, sind die maßgeblichen Bescheide. Die zweiten per Post erhaltenen Bescheide können Sie daher vernichten.

 

Wir bitten Sie das Versehen zu entschuldigen.

Ihre Gemeindeverwaltung

 

Hier noch für Sie die Antworten auf einige häufige Fragen zum Grundsteuerbescheid:

Muss ich Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen, wenn ich bereits Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt eingelegt habe?

Sofern sich die Bedenken, die den Einspruch begründen, ausschließlich gegen den Inhalt des Grundsteuermessbescheids richten (z.B. Höhe des Messbetrags), ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid nicht notwendig. Die Gemeinde ist bei Erlass des Grundsteuerbescheids an den Inhalt des Grundsteuermessbescheids vom Finanzamt gebunden. Sollte der Einspruch beim Finanzamt gegen den Grundsteuermessbescheid erfolgreich sein, erhält die Gemeinde eine entsprechende Mitteilung vom Finanzamt und wird den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid entsprechend ändern. Eventuell zu viel bezahlte Grundsteuer wird selbstverständlich erstattet.

 

Muss ich die Grundsteuer bezahlen, auch wenn ich bereits Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt eingelegt habe?

Ein Einspruch beim Finanzamt entbindet nicht von der Verpflichtung, die Grundsteuer pünktlich zu begleichen. Sollte der Einspruch beim Finanzamt gegen den Grundsteuermessbescheid erfolgreich sein, erhält die Gemeinde eine entsprechende Mitteilung vom Finanzamt und wird den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid entsprechend ändern. Eventuell zu viel bezahlte Grundsteuer wird selbstverständlich erstattet.

 

Muss ich die Grundsteuer bezahlen, auch wenn ich Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid bei der Gemeinde eingelegt habe?

Auch ein Widerspruch bei der Gemeinde gegen den Grundsteuerbescheid entbindet nicht von der Verpflichtung, die Grundsteuer pünktlich zu begleichen. Sollte der Widerspruch bei der Gemeinde erfolgreich sein, wird der Grundsteuerbescheid entsprechend geändert und eventuell zu viel bezahlte Grundsteuer wird selbstverständlich erstattet.

 

Bild zur Meldung: Grundsteuerreform