Gewerbe-, Grund- und Hundesteuerzahlung
Steuertermine zum 15.02.2025 und zum 03.04.2025
Gewerbesteuer
Die Vorauszahlung für das 1. Quartal 2025 ist zum 15.02.2025 fällig.
Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.
Hundesteuer
Die Jahressteuer 2025 ist zum 15.02.2025 fällig.
Die Höhe der Jahressteuer geht aus dem Hundesteuerbescheid 2025 oder einem danach ergangenen Änderungsbescheid hervor.
Grundsteuer
Aufgrund der Veranlagungsarbeiten für die Grundsteuerreform 2025 verzögert sich der Fälligkeitstermin der Vorauszahlung für das 1. Quartal 2025. Für die Vorauszahlung der Grundsteuer im 1. Quartal 2025 ist eine Sonderfälligkeit zum 03.04.2025 festgesetzt. Die jeweilige Höhe sowie die Fälligkeitstermine der Grundsteuer-Vorauszahlungen ergeben sich aus dem neuen Grundsteuerbescheid ab 2025. Wir bitten um Beachtung!
Diese Termine sind zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen unbedingt einzuhalten.
Bei Steuerpflichtigen, die der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge zum Steuertermin vom angegebenen Konto abgebucht.
Überweisungen können unter Angabe des Buchungszeichens auf folgende Konten getätigt werden:
Volksbank Münsingen: IBAN: DE74 6409 1300 0020 1030 00 BIC: GENODES1MUN
Kreissparkasse Reutlingen: IBAN: DE89 6405 0000 0001 0014 79 BIC: SOLADES1REU
Bild zur Meldung: Münzen