Wasseranschluss - Anzeigepflicht bei Änderungen
Mehrstetten, den 28.01.2025
Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage & Beendigung der Wasserlieferung - Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer
Gemäß der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Mehrstetten ist der Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses (auch die Beendigung der Wasserlieferung), vom Anschlussnehmer (Eigentümer) bei der Gemeinde vorab zu beantragen.
Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung eines Hausanschlusses hat der Anschlussnehmer der Gemeinde zu erstatten. Dies beinhaltet insbesondere auch den Ein- oder Ausbau von öffentlichen Wasserzählern.
Ihre Gemeindeverwaltung
Bild zur Meldung: Wasserzähler
