Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 basieren erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz.
Die Neuregelung wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die bisherige Bewertung verfassungswidrig ist. Das Land Baden-Württemberg hat die Rechtsprechung im LGrStG umgesetzt und für das Grundvermögen (Grundsteuer B) ein modifiziertes Bodenwertmodell gewählt. Die Ermittlung des Grundsteuerwerts ist bereits erfolgt. Relevant hierfür waren die Grundstücksfläche und der jeweilige, vom unabhängigen Gutachterausschuss der Kommune zum 1. Januar 2022 festgestellte Bodenrichtwert.
Im unteren Bereich dieser Seite haben wir das Informationsblatt für Sie bereitgestellt, das uns von Gemeindetag, Städtetag und Landesfinanzministerium zur Verfügung gestellt wurde.
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