Im Rahmen des Landesprogramms „Förderung der Familie“ können auch in diesem Jahr wieder Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass für das Jahr 2026 bei der Gemeindeverwaltung im Bürgerbüro, abgeholt werden.
Einen Landesfamilienpass können unter anderem Familien beantragen, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Familien in besonderen Lebenslagen erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigten Kind. Dadurch können auch Familien einen Landesfamilienpass erhalten, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, die Kinderzuschlag bzw. Bürgergeld erhalten oder die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2026 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2026 insgesamt 20-mal die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen und vieles mehr. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen. Zahlreiche Einrichtungen können auch ohne Wertmarke kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintrittspreis besucht werden. Hier genügt lediglich die Vorlage des Landesfamilienpasses.
Nähere Auskunft bekommen Sie direkt im Bürgerbüro unter Tel. 07381/9383-15 oder auf der Internetseite des Sozialministeriums.
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