Hinweis für alle Hundehalter/innen

Mehrstetten, den 11. 10. 2022

Auf dem Rathaus gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot ein.

Verschmutzungen durch Hundekot bieten nicht nur einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung. Durch diese Verunreinigungen können auch Krankheiten übertragen werden, so dass gesundheitliche Gefahren, zum Beispiel für spielende Kinder, nicht auszuschließen sind.

 

Deshalb möchten wir auf nachstehende Verhaltensregeln hinweisen:

 

Spielplätze, Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sowie Privatgrundstücke, egal, ob bebaut oder nicht, sind als "Hundetoilette" tabu. Und auch außer Orts will zum Beispiel kein Bauer Hundekot in seinem Tierfutter. Sie sind dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen. Lassen Sie den Hundekot einfach liegen, handeln Sie zudem ordnungswidrig und es kann ein Bußgeld gegen Sie erhoben werden. Siehe hierzu auch § 19 der Polizeiverordnung der Gemeinde. Dieses Ärgernis kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein der Hundehalterinnen und Hundehalter vermieden werden. Also, achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein "Geschäft" erledigt und entsorgen Sie dieses ordnungsgemäß.

 

Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie beim Gassigehen einfach einen Hundekotbeutel mitnehmen, um dann damit den Kot Ihres Vierbeiners einzusammeln, tragen Sie auch mit dazu bei, unser Dorf sauber zu halten. Die Beutel erhalten Sie kostenlos im Rathaus oder relativ preisgünstig in jedem Drogeriemarkt.

 

Gerne dürfen Sie sich auf dem Rathaus melden, wenn Sie sehen, dass ein/-e Hundehalter/-in die Hinterlassenschaften seines/ihres Hundes nicht entsorgt. Wir werden dann ein Bußgeldverfahren einleiten.

 

Lassen Sie Ihren Hund auch nie unbeaufsichtigt umherlaufen, dies ist aus rechtlicher Sicht nicht zulässig! Ein Hund muss immer in sogenannter "Handlungs- und Sichtweite" geführt werden. Innerorts gilt die Leinenpflicht! Dies ist auch eindeutig so in der Polizeiordnung der Gemeinde unter den §§ 11 und 12 festgelegt. Beachten Sie also bitte diese Regeln und die Mitmenschen werden es Ihnen danken.

 

Hier noch der Auszug aus der Polizeiverordnung der Gemeinde Mehrstetten:

§ 12 Verunreinigung durch Hunde
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich durch den Halter oder Führer des Hundes zu beseitigen.

Als Grünanlage gilt auch eine entlang der Straße verlaufende Fläche, die sich in Gemeindeeigentum befindet.

§ 19 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinn von § 18 Abs. 1 Polizeigesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

…. entgegen § 12 als Halter oder Führer eines Hundes verbotswidrig abgelegten Hundekot nicht unverzüglich beseitigt,…

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Verschmutzung durch Hundekot