Verbot von Wasserentnahmen

Mehrstetten, den 09. 08. 2022

Allgemeinverfügung des Landratsamts Reutlingen vom 08.08.2022

 

Viele kleinere Bäche und Flüsse im Landkreis Reutlingen führen im Augenblick wenig Wasser oder sind bereits ausgetrocknet. Der geringe Wasserstand in den Gewässern fördert den Algenwuchs, die natürliche Selbstreinigung der Gewässer nimmt ab und die Schadstoffkonzentration dadurch zu.

 

Aufgrund der derzeitigen Wetterlage ist bis zum 15.09.2022 die Wasserentnahme (Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für Privatpersonen, die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau sowie das Entnehmen von Wasser mittels Pumpen oder ähnlichen Einrichtungen) aus allen öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis Reutlingen per Allgemeinverfügung verboten. Öffentliche Brunnen, deren Überlauf bzw. Auslauf offen oder überdeckt einem Wassergraben und von dort weiter einem Bach zufließt, gelten ebenfalls als öffentliche oberirdische Gewässer im Sinne der Allgemeinverfügung. Damit fallen diese Brunnen unter das Wasserentnahmeverbot.

 

Ausgenommen von diesem Verbot sind Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch im Landkreis Reutlingen aus dem Neckar, der Erms, der Echaz, der Großen Lauter flussabwärts ab dem Zusammenfluss der Gächinger Lauter und der Großen Lauter, der Zwiefalter Aach und des Kesselbaches.

 

Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes www.kreis-reutlingen.de

 

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