Anspruch auf Grundsicherung für Menschen aus der Ukraine

Mehrstetten, den 24. 05. 2022

Aufgrund einer Gesetzesänderung haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab dem 01. Juni 2022 Anspruch auf Grundsicherung. Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) werden dann direkt vom Jobcenter betreut und erhalten Unterstützung bei der Arbeitssuche, Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten wie zum Beispiel Sprach- und Integrationskursen sowie Weiterbildungen. Die Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ist bereits jetzt möglich.

 

Den genauen Ablauf können Ukrainerinnen und Ukrainer auch auf der Homepage des JC Reutlingen nachlesen unter https://www.jc-reutlingen.de/arbeitnehmer/migration-und-flucht/ukraine

 

In jedem Falle ist es ratsam, möglichst schnell aktiv zu werden. „Damit wir den Übergang zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB II ab dem 01. Juni nahtlos sicherstellen können, ist es jetzt vor allem wichtig, dass die Menschen möglichst zeitnah einen Antrag bei uns stellen“, appelliert Markus Dick, Geschäftsführer des Jobcenters Reutlingen, an alle Betroffenen.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist eine Registrierung bei der zuständigen Ausländerbehörde sowie eine Fiktionsbescheinigung oder ein Aufenthaltstitel nach § 24 Abs.1 des Aufenthaltsgesetzes; ebenso ein Konto bei einer deutschen Bank.

Für Geflüchtete, die bisher Leistungen vom Amt für Migration und Integration erhalten haben, erfolgt die Antragstellung über das Amt für Migration und Integration. Die entsprechenden Rückmeldebögen wurden bereits versandt.

 

Infoveranstaltungen zum Übergang ukrainischer Geflüchteter ins SGB II:

  • Am Dienstag, 24.05.2022 um 18:00 Uhr für Ehrenamtliche und Engagierte per Skype. Diese Veranstaltung richtet sich an Ehrenamtliche, Gastgebende/Vermietende, Engagierte. In dieser Veranstaltung wird auch auf die relevanten Grundbegriffe und Prozesse im SGB II eingegangen.
  • Am Dienstag, 31.05.2022 um 9:30 Uhr für Hauptamtliche per Skype. Diese Veranstaltung richtet sich an hauptamtlich und professionell Helfende bei unseren vornehmlich kommunalen Kooperationspartnern. Es werden fachliche Kenntnisse gewisser Prozesse vorausgesetzt.
  • Am Dienstag, 31.05.2022 um 18:00 Uhr für Ehrenamtliche und Engagierte per Skype. Diese Veranstaltung richtet sich an Ehrenamtliche, Gastgebende/Vermietende, Engagierte. In dieser Veranstaltung wird auch auf die relevanten Grundbegriffe und Prozesse im SGB II eingegangen.

 

Anmeldung zu allen Veranstaltungen per E-Mail an
Jobcenter-LK-Reutlingen.BCA@jobcenter-ge.de
Bitte nennen Sie in Ihrer Mail den gewünschten Termin und zu welcher Institution/Gruppe Sie gehören, die Zugangsdaten bekommen Sie dann zugeschickt.

 

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