Bürgermeisterwahl am 20.02.2022

Mehrstetten, den 21. 12. 2021

Gemeinde Mehrstetten

Landkreis Reutlingen

 

Die Stelle der/des

 

hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters

 

der Gemeinde Mehrstetten (ca.1.450 Einwohner) ist infolge der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit der bisherigen Amtsinhaberin, neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Die Wahl findet am Sonntag, 20. Februar 2022, eine eventuell notwendig wer­dende Neuwahl am Sonntag, 06. März 2022, statt.

 

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Le­bensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

 

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i.V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.

 

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, 24. Januar 2022, 18.00 Uhr, schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Mehrstetten, z. Hd. des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Marktplatz 1, 72537 Mehrstetten, in verschlos­senem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

 

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Ein­reichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewer­berin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Aus­schluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;
  • Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine wei­tere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaates über die Wählbarkeit ver­langt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürger verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte  Ad­resse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.

 

Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 21. Februar 2022 und endet am Mittwoch, 23. Februar 2022, 18.00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.

 

Ort und Zeit einer eventuellen persönlichen Vorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.

 

Bild zur Meldung: Wappen