Breitbandnetz Markterkundungsverfahren
Um den Vorrang des privatwirtschaftlichen Ausbaus von Next-Generation-Access-Breitbandnetzen zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu beschränken, führt die Gebietskörperschaft in Vorbereitung eines geförderten Netzausbaus gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (im Folgenden: „Gigabitrichtlinie des Bundes“) eine Markterkundung durch.
Dabei soll festgestellt werden, ob das in dieser Markterkundung genannte Gebiet bereits durch ein NGA-Netz mit Downloadraten von zuverlässig mindestens 100 Mbit/s erschlossen ist oder ob innerhalb eines Jahres nach Ende der Markterkundung eine eigenwirtschaftliche Aufrüstung eines Netzes auf mindestens 100 Mbit/s erfolgt oder ob den nächsten drei Jahren eine privatwirtschaftliche Erschließung durch ein gigabitfähiges Netz (Down- und Upload-Geschwindigkeit 1 Gbit/s symmetrisch) geplant ist.
Im Sinne der Richtlinie unterversorgte Gebiete bzw. Gebiete ohne Rückmeldung durch ein Telekommunikationsunternehmen können für den geförderten Ausbau eines NGA-Netzes vorgesehen werden.
Beginn: 20.12.2021, 00:00 Uhr
Ende: 21.02.2022, 00:00 Uhr
Weitere Informationen und das vollständige Dokument zur Markterkundung finden Sie hier:
Bild zur Meldung: Glasfaserkabel