Bäume, Hecken und Sträucher zurückschneiden

28. 09. 2020

Die Gemeindeverwaltung bittet die Besitzer von Bäumen, Sträuchern und Hecken, Zweige und Äste so zu schneiden, dass Straße und Gehweg ungehindert benutzbar sind.

 

An Straßen und Wegen können solche Anpflanzungen für Autofahrer und Fußgänger eine Gefahr darstellen, wenn sie zu hoch geraten sind oder zu weit ausladen. Sichtbe­hinderungen in Kurven oder an Kreuzungen sind dann die mögliche Folge. Oder Ver­kehrsschilder und Straßenlampen werden vom Grün verdeckt. Häufig ist festzustellen, dass Zweige und Äste aus den Anliegergrundstücken so tief auf die Gehwege hängen beziehungsweise hereinragen, dass die Fußgänger den Gehweg kaum noch benutzen können.

 

Wichtig ist deshalb die Freihaltung des so genannten Lichtraumprofils an öffentlichen Ver­kehrsflächen. Verkehr und Vegetation an Straßen und Wegen vertragen sich, wenn Bäume, Hecken und Sträucher über Gehwegen bis zu einer Höhe von 2,50 Meter und über Fahrbah­nen bis zu einer Höhe von 4,50 Meter über dem Boden ausgeschnitten werden.

 

Das Schneiden von Hecken und Sträuchern ist ab 1. Oktober 2020 wieder zulässig. Die Gemeinde bittet deshalb dringend, Anpflanzungen entlang der Straßen und Gehwege in den nächsten Wochen bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Vielen Dank.

 

Bild zur Meldung: Lichtraumprofil