Ausbleibende Niederschläge und Niedrigwasser im Landkreis Reutlingen
Das Landratsamt Reutlingen ruft zu einem verantwortungsbewussten und sparsamen Umgang mit Wasser aus Bächen und Flüssen auf: Viele kleinere Bäche und Flüsse in Baden-Württemberg haben im Augenblick eine äußerst geringe Wasserführung, das gilt auch für den Landkreis Reutlingen.
Die geringe Wasserführung fördert den Algenwuchs, die natürliche Selbstreinigung der Gewässer nimmt ab und infolgedessen steigt die Schadstoffkonzentration in den Gewässern. Außerdem sorgen Sonneneinstrahlung und Hitze für eine hohe Wassertemperatur und damit für einen verminderten Sauerstoffgehalt im Wasser. Sinken die Wasserstände und -abflüsse weiter, kann dies durch austrocknende Laichplätze und Rückzugsräume zu erheblichen Beeinträchtigungen für die Tiere und Pflanzen in und an den Gewässern führen. Wird in dieser Situation noch zusätzlich Wasser aus den Gewässern entnommen, kann sich die Lage weiter verschärfen.
Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Reutlingen weist deshalb darauf hin, dass Wasserentnahmen nur unter den im Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) genannten Voraussetzungen erfolgen dürfen. Erlaubt sind danach das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen und das Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau bei ausreichender Wasserführung. Die Wasserentnahme darf auch zu Zeiten von Niedrigwasser den örtlichen Wasserhaushalt nicht beeinträchtigen, das Aufstauen oder Anlegen von Vertiefungen ist nicht erlaubt. Bei einer Entnahme mit Pumpen ist davon auszugehen, dass diese derzeit nicht vom Gemeingebrauch abgedeckt ist.
Verantwortungsbewusster und sparsamer Umgang mit Wasser
Aufgrund des derzeitigen Niedrigwassers appelliert das Landratsamt eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsbewusst und sparsam mit Wasser umzugehen und Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen zu vermeiden. Sollte sich die derzeitige Situation trotz möglicher, einzelner Niederschläge weiter verschärfen, behält sich das Landratsamt Reutlingen vor, die Wasserentnahme aus bestimmten Bächen und Flüssen zum Zwecke des Schutzes der Gewässer mittels Allgemeinverfügung zu untersagen.
Das Landratsamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um ihre Mithilfe, um die nachteiligen Auswirkungen der Trockenheit auf die Gewässer in unserem Landkreis so gering wie möglich zu halten.
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