Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass 2025
Im Rahmen des Landesprogramms „Förderung der Familie“ können auch in diesem Jahr wieder Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass für das Jahr 2025 bei der Gemeindeverwaltung im Bürgerbüro, abgeholt werden.
Inhaber des Landesfamilienpasses erhalten diese Gutscheinkarten ohne neuen Antrag. Es ist lediglich der Landesfamilienpass vorzulegen.
Der nachstehend aufgeführte Personenkreis erhält auf Antrag einen Landesfamilienpass beim Bürgermeisteramt:
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben;
Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben;
Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigende Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
Familien, die Wohngeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigende Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
Familien die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2025 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2025 insgesamt 20-mal die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen und vieles mehr. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.
Nähere Auskunft bekommen Sie direkt im Bürgerbüro unter Tel. 07381/9383-15 oder auf folgender Seite:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/
Bild zur Meldung: Logo Landesfamilienpass