Barrierefreiheit
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Gemeinde Mehrstetten ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.mehrstetten.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Die Navigation mittels Tastatur durch die Untermenüpunkte ist noch nicht umgesetzt.
Es wurden noch keine Erklärungen in Gebärdensprache bzw. Leichter Sprache bereitgestellt.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Auf der Webseite bereitgestellte PDF-Dokumente sind überwiegend noch nicht barrierefrei. Diese Anforderung kann im laufenden Verwaltungsbetrieb erst nach und nach umgestellt werden.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Auf mehrstetten.de ist ein externes Ratsinformationssystem eingebunden. Nicht alle Bestandteile sind vollständig barrierefrei.
Auf mehrstetten.de wird jeweils im Sommer ein externes Kursbuchungs-Tool für das Kinderferienprogramm eingebunden. Nicht alle Bestandteile sind vollständig barrierefrei.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.05.2026 erstellt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde auf Grundlage der Mustervorlage der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung eines vorliegenden Prüfberichts erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.06.2026 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Gemeinde Mehrstetten - Hauptamt
Marktplatz 1
72537 Mehrstetten
Telefon: 07381/9383-0
E-Mail:
Internet: www.mehrstetten.de
Oder nutzen Sie dieses Kontaktformular.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail:
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.